Anforderungen

Professionelle Künstler:innen sowie Kurator:innen können einzeln oder als Gruppe Ausstellungsprojekte einreichen, die von der Fachkommission Kunstraum Engländerbau beurteilt werden. Möglich ist die Präsentation thematischer Projekte, fokussierter Werkgruppen oder bestimmter Schaffensperioden von Kunstschaffenden. Den künstlerischen Positionen wird grösstmögliche Unabhängigkeit und Freiheit im Rahmen der Gesetze und der technischen Möglichkeiten eingeräumt. Den Projekten muss ein raumgestalterisches Konzept zugrunde liegen.

 

Der Fokus für unser Ausstellungsprogramm liegt auf lokalem und überregionalem Kunstschaffen. Bei Projekten, die nicht von liechtensteinischen oder in Liechtenstein lebenden Kunstschaffenden eingereicht werden, ist ein Bezug zur Region erwünscht. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beraten Sie Manfred Näscher, Leiter Kunstraum Engländerbau, oder Stephan Sude, Vorsitzender der Fachkommission, gerne.

 

manfred.naescher@kunstraum.li
sude.kunstraum@dsl.li

 

 

Rahmenprogramm zur Ausstellung


Die Vertiefung in die künstlerischen Arbeiten bzw. in das Ausstellungsthema soll durch vier Veranstaltungen für das Publikum ermöglicht werden.

 

(Beispielsweise: Vernissage, 1. Rahmenprogramm, 2. Rahmenprogramm, Finissage)

 

Die Veranstaltungen werden als Teil der Vermittlung gesehen und dürfen von dieser klassischen Form abweichen. Die Vorschläge werden als Teil des Konzepts gewertet. Die Umsetzung des Rahmenprogramms erfolgt in Absprache und mit Unterstützung der Leitung des Kunstraums. Die Begleitveranstaltungen sollen im Dialog mit der Ausstellung im Kunstraum stattfinden. In der Regel ist dazu der Dienstagabend vorgesehen; andere Terminwünsche sind mit der Leitung zu klären. Kooperationen mit anderen Aufführungsorten bedürfen der Zustimmung des Kunstraums.

 

Einreichungsstufen:

 

Stufe 1: Einreichung eines Dossiers mit folgenden Unterlagen

Einreichungen ausschliesslich digital

Datengrösse gesamt:

maximal 20 MB und 14 Seiten A4 in einem PDF Dokument zusammengefasst
- Idee und Beschreibung des Projekts (ca. 1 Seite A4)
- Planskizze/Raumplan zur Visualisierung
- Beschreibung der Materialien
- 2–3 Arbeitsproben (Abbildungen) zum Projektvorschlag
- Werkproben (Abbildungen) bisheriger Ausstellungen

- 4 Rahmenprogrammpunkte inkl. Vernissage und Finissage

- Erste Kostenschätzung, inklusive Honorare (siehe auch unter Leistungen)
- Lebenslauf, vollständige Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Webseite

 

Stufe 2: Beurteilung des Dossiers durch die Fachkommission
Schriftliche Benachrichtigung der Antragstellenden

 

Stufe 3: Nach Zustimmung durch die Fachkommission

Bei Bedarf:

- Einladung zur Weiterbearbeitung
- Erstellen eines Modells durch die Antragstellenden

Bei offenen Fragen:
- Einladung zur persönlichen Präsentation

Budget- und Finanzierungsplan bis zur Vertragsunterzeichnung:

- Vertragsunterzeichnung ca. sechs Monate vor Ausstellungseröffnung

- Bekanntgabe der Bankverbindung

 

 

Unsere Leistungen

 

1. Organisation/Beratung/Betreuung durch die Kunstraumleitung

- Werbung

- Catering

- Werkversicherung im Kunstraum

- Bereitstellung von Stellwänden und deren Aufbau, so gewünscht

- Lichteinstellung durch den Lichtexperten des Kunstraums

- Ausstellungsbetreuung (sieben Tage die Woche, 13–17 Uhr)

- Kunstvermittlung

- Dokumentation, Medienspiegel

 

2. Pro Projekt stellt der Kunstraum 10'000 Franken zur Deckung von Projektkosten zur Verfügung. Der Betrag wird in drei Tranchen an die Vertragspartner:innen ausbezahlt.

- Tranche 1 bei Vertragsunterzeichnung, sechs Monate vor der Vernissage, CHF 4000

- Tranche 2 nach der Vernissage, CHF 4000

- Tranche 3 nach der Finissage, CHF 2000

Die Bedingungen im Detail werden mit dem Ausstellungsvertrag geregelt.
Der Förderbetrag soll dazu dienen, die Projektkosten abzufangen und Honorare für Künstler:innen und deren Projektpartner:innen abzudecken. Wir empfehlen, sich an den Honorarrichtlinien der Künstlerverbände zu orientieren.
https://visarte.ch/de/dienstleistungen/kuenstlerhonorare/leitlinie-honorare/

Es ist im Einzelfall abzuklären, wie allfällige zusätzliche Aufwendungen finanziert werden können.
Beträge, die den Förderbetrag von 10'000 Franken und die vertraglich geregelten Leistungen des Kunstraums übersteigen, müssen von den Projektand:innen getragen bzw. über Sponsoren abgedeckt werden. Die Kontaktaufnahme mit Sponsoren und die Bewerbung für weitere Projektgelder ist grundsätzlich Sache der Projektand:innen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die in Punkt 1 genannten Leistungen des Kunstraums nicht noch einmal in Ihre Kostenzusammenstellung einfliessen.

 

 

Einschränkungen

 

- Kein Warenlift vorhanden (ein Lastwagenkran kann eingesetzt werden; die Kosten müssen von Projektant:innen getragen werden)

- Deckenhängung nur eingeschränkt möglich, siehe Projekteinreichung – Pläne und Beschrieb

- Gewichtslimit des Bodens, siehe Projekteinreichung – Pläne und Beschrieb

- Keine Pyrotechnik

 

 

Abgabeschluss Projekteinreichungen / Nächster Sitzungstermin der Fachkommission

 

Abgabeschluss Projekteinreichungen:
Der Termin ist noch nicht bestimmt.

Nächster Sitzungstermin der Fachkommission:
Der nächste Sitzungstermin ist noch nicht bestimmt.

Unser Ausstellungsprogramm für 2026 und 2027 ist komplett.

 

 

Jurierung:


Die Jurierung der Projekte findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kommission setzt sich aus vier Kommissionsmitgliedern und einem/einer Kommissionsvorsitzenden zusammen. Die Kunstraumleitung führt Protokoll und hat beratende Funktion ohne Stimmrecht.
Auswahlkriterien sind unter anderem künstlerische Aussage, Raum- und Ortsbezug, programmbezogene Aspekte.
Die Entscheide der Kommission werden schriftlich kommuniziert, jedoch nicht detailliert kommentiert.

 

Projektunterlagen digital an:
sude.kunstraum@dsl.li
und
info@kunstraum.li

 

Stephan Sude
Vorsitzender der Fachkommission